Weitere Informationen zum Oberbergischen Kreis erhalten Sie auf der Homepage unter www.obk.de/aemter
Ansprechperson:
Stefan Heße
Telefon: 02261 88-5101
zu besetzen.
Die Besoldung bzw. Vergütung richtet sich nach Besoldungsgruppe A10 bzw. Entgeltgruppe 9c TVöD. Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet.
Das Kreisjugendamt nimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für insgesamt ca. 155 000 Einwohner in neun Städten und Gemeinden des Oberbergischen Kreises wahr. Es gestaltet und bietet Hilfen nach dem Kin-der- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese. Das Aufgabenspektrum reicht von der Berechnung und Durchsetzung unterhaltsrechtlicher Forderungen und Bereitstellung von öffentlichen Leistungen in schwierigen Lebenssituationen für Alleinerziehende und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Ereignis-se nicht mehr im elterlichen Haushalt leben können. Mitarbeitende, die dazu ermächtigt sind, nehmen Beurkundungen in Unterhaltsfragen, Vaterschaftsanerkennungen und der Erklärung der gemeinsamen Sorge vor.
Im Rahmen der beruflichen Frauenförderung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerbenden sind erwünscht. Diese werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt; dies gilt insbesondere für Frauen mit Behinderung.
Bewerben Sie sich jetzt bis zum 10.07.2022 über unser Online-Bewerbungsportal!